DJG-BW tritt mit eigener Liste an

Bei den letzten Personalratswahlen 2020 haben viele Justiz-Fachverbände unter dem Dach des BBW-Beamtenbund Tarifunion auf einer gemeinsamen Liste für BPR und HPR kandidiert. Darunter wir, die DJG-BW, der BSBD, BDR, DGVB etc.

Weshalb tritt die DJG-BW mit einer eigenen, starken Liste an?

  • Justizangestellte und mittlere Beamte aller Gerichtsbarkeiten, Justizwachtmeister und Gerichtsvollzieher mD sind entweder nicht vertreten oder nicht ausreichend repräsentiert. Ihre Interessen werden von Justizvollzugsbediensteten vertreten, welche die Sorgen, Nöte und Belange der genannten Laufbahnen nur vom Hören sagen kennen und danach beurteilen.

  • Wir von der DJG-BW und alle auf unserer eigenen Liste kandidierenden Kollegen sind der festen Überzeugung, dass unsere Interessen, also die von Justizangestellten und mittleren Beamten aller Gerichtsbarkeiten, Justizwachtmeistern und Gerichtsvollziehern mD deutlich stärker und von uns selbst vertreten werden können und müssen.

  • Aus diesen Gründen treten wir mit einer eigenen Liste an und bitten Sie um tatkräftige Unterstützung. Wir benötigen Sie als Kandidat oder Kandidatin. Und wir benötigen Ihre Stimme bei der Personalratswahl im kommenden Jahr.

Personalratswahlen 2020: Absprachen einfach ignoriert

Obwohl sich alle Justiz-Fachverbände bei den Personalratswahlen 2020 auf der gemeinsamen Liste zu einem fairen und gemeinsamen Wahlkampf verständig hatten, wurde durch ein Mitglied des BSBD dazu aufgerufen, eigene Kandidaten zu wählen und die übrigen Stimmen verfallen zu lassen. Also nicht auf andere Kandidaten der gemeinsamen Liste zu verteilen.

Diese unzulässige Wahlbeeinflussung hat dazu geführt, dass im HPR von 17 Sitzen 9 mit Strafvollzugsbediensteten besetzt sind. Diese Besetzung bildet nicht ansatzweise die Strukturen der Justiz Baden-Württemberg wieder.

Gegen den Wind?

WARUM EINEN PERSONALRAT AUFSTELLEN UND DAS MIT EINER EIGENEN LISTE?

Ein Personalrat ist das Sprachrohr der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er setzt sich für faire Arbeitsbedingungen, eine gerechte Vergütung und eine sichere Arbeitsumgebung ein. Ziel ist es, dass jeder Mitarbeiter fair behandelt wird und seine Rechte kennt und wahrnimmt.
Das geht nur, wenn innerhalb des Personalrats die Mitarbeiterstrukturen der Dienststelle auch abgebildet sind und nicht eine Berufsgruppe die Interessen aller aufgrund Hörensagen wahrnehmen muss.

Warum einen Personalrat wählen?

Im öffentlichen Dienst muss sich doch jeder, auch der Arbeitgeber, an die Gesetze und Tarifverträge halten – warum also noch einen örtlichen Personalrat oder Bezirkspersonalrat beziehungsweise Hauptpersonalrat wählen?

So sollte es eigentlich sein – so ist es aber nicht. Die große Zahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beweist es: Auch im öffentlichen Dienst müssen Arbeitnehmer und Beamte ihre Rechte durchsetzen. Dazu brauchen sie einen örtlichen Personalrat oder Bezirkspersonalrat beziehungsweise Hauptpersonalrat. Und der neue Tarifvertrag TV-L ist mit den betrieblichen Regelungen wie zum Beispiel flexibleren Arbeitszeitgestaltungen ohne örtlichen Personalrat oder Bezirkspersonalrat beziehungsweise Hauptpersonalrat in vielen Bereichen gar nicht umsetzbar.

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Dein Einfluss.

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