Aufgaben

Vertretung der Beschäftigten

Der Personalrat setzt sich für die Belange der Mitarbeiter ein und vertritt ihre Interessen im Dialog mit dem Arbeitgeber. Dies umfasst die Förderung angemessener Arbeitsbedingungen und den Einsatz für die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten.

Förderung der Gleichstellung

Der Personalrat engagiert sich für Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Beschäftigten. Er bekämpft Diskriminierung und setzt sich für die Gleichstellung verschiedener Gruppen im Arbeitsumfeld ein.

Mitwirkung und Mitbestimmung

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Erweiterte Beschreibung: Der Personalrat hat ein entscheidendes Mitbestimmungsrecht in sozialen Fragen. Er gestaltet aktiv die Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen, Urlaubsplanung und der Nutzung von betrieblichen Sozialeinrichtungen mit.

Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen

Erweiterte Beschreibung: Der Personalrat ist bei Personalentscheidungen wie Einstellungen, Versetzungen, Beförderungen und Kündigungen involviert. Er achtet darauf, dass diese fair und nachvollziehbar erfolgen.

Überwachungsaufgaben

Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen

Erweiterte Beschreibung: Der Personalrat überwacht die korrekte Anwendung von gesetzlichen Vorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Er stellt sicher, dass diese Normen im Arbeitsalltag eingehalten werden.

Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung

Erweiterte Beschreibung: Der Personalrat fördert Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Gesundheitsprävention. Er überwacht die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und ergreift Initiativen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes.

Beratung und Unterstützung

Beratung von Beschäftigten

Erweiterte Beschreibung: Der Personalrat steht den Beschäftigten als Berater in Arbeits- und Betriebsfragen zur Seite. Er hilft bei der Klärung rechtlicher Anliegen und bietet Unterstützung bei arbeitsplatzbezogenen Problemen.

Konfliktlösung

Erweiterte Beschreibung: Der Personalrat spielt eine aktive Rolle bei der Schlichtung von Konflikten am Arbeitsplatz. Er bietet Vermittlung an und trägt zur konstruktiven Lösungsfindung bei Streitigkeiten bei.

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Regelmäßiger Austausch

Erweiterte Beschreibung: Der Personalrat pflegt einen kontinuierlichen Austausch mit dem Arbeitgeber. Durch diesen Dialog werden Informationen ausgetauscht, Probleme erörtert und gemeinsame Lösungen entwickelt.

Teilnahme an Sitzungen

Erweiterte Beschreibung: Der Personalrat nimmt an Betriebs- und Personalversammlungen teil, um die Anliegen der Beschäftigten zu vertreten und wichtige Informationen aus erster Hand zu erhalten und weiterzugeben.

"Deine Stimme.

Dein Einfluss.

Misch Dich ein!"

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